Das E-Rezept / Wiederholungsrezepte

Wenn technisch möglich, werden alle „verschreibungspflichtigen“ Rezepte per E-Rezept ausgestellt. Diese Rezepte werden an einen eRezept-Server gesendet. Sie gehen mit Ihrer Gesundheitskarte zu Ihrer Apotheke, die Ihr bestelltes Rezept vom eRezept-Server anfordert. Fertig.

Für alle anderen Verordnungen (z.B. Verband- und Hilfsmittel, Teststreifen, BTM-Rezepte etc.) wird weiterhin ein Papierrezept benötigt – diese müssen in der Praxis erstellt und abgeholt werden.

Das bedeutet:

– am Quartalsbeginn (Januar / April / Juli / Oktober) wird Ihre Versichertenkarte benötigt – vorher ist keine Rezept-Bestellung möglich!

– kommen Sie zur Rezeptbestellung persönlich in die Praxis, schreiben Sie Ihre benötigten Rezepte bitte vorher auf einen Zettel (mit ihrem Vor-und Nachname, Medikament, Wirkstärke, Dosierung) und geben Sie diesen Zettel in der Praxis ab.

– abholbereit sind E-Rezepte weiterhin innerhalb 24 Stunden – in Ihrer Apotheke (Gesundheitskarte mitnehmen!). Sie müssen das Rezept nicht mehr in der Praxis abholen und Sie bekommen keinen Ausdruck mehr

– Wiederholungsrezepte können wie gewohnt per Email, über die Praxis-Homepage oder als Audio-Nachricht bestellt werden

– auf Wunsch kann auch ein Papierausdruck des Rezeptes mit einem Rezept-Code ausgestellt werden (z.B. auch dann, wenn die Telematik nicht funktioniert und das E-Rezept nicht an den Server übertragen werden kann)

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: